Künstler im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht
1. Aufl. 2011
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S. 1695. Vierter Teil: Steuerrechtliche Aspekte
5.1. Einleitung
Der vierte Teil behandelt steuerrechtliche Fragestellungen. Da sich die Steuerpflicht von (selbständigen oder unselbständigen) Künstlern (abgesehen von wenigen berufsgruppenspezifischen Besonderheiten wie der Progressionsermäßigung für Künstler) nach den allgemein geltenden Bestimmungen richtet, werden diejenigen Aspekte des Steuerrechts herausgegriffen, die typischerweise insbes auch für Künstler von Bedeutung sind. Dabei werden identische oder ähnliche Problemstellungen im jeweiligen Zusammenhang (zB Liebhaberei im Ertragsteuer- und im Umsatzsteuerrecht) behandelt.
5.2. Dienstnehmer im Einkommensteuerrecht
5.2.1. Grundsätzliches
Ist der Künstler Dienstnehmer, so ist – analog zum Sozialversicherungsrecht – der Dienstgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der Einkommensteuer (Lohnsteuer) verantwortlich. Dem Begriff des Dienstnehmers kommt somit auch im Steuerrecht Bedeutung zu.
§ 47 Abs 1 EStG definiert den Arbeitnehmer als natürliche Person, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht. Abs 2 besagt, dass ein Dienstverhältnis vorliegt, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraftschuldet. Dies ist der Fall, wenn die tätige Per...