Künstler im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht
1. Aufl. 2011
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S. 633. Zweiter Teil: Sozialversicherungsrechtliche Fragen
3.1. Einleitung
Der zweite Teil der Arbeit ist sozialversicherungsrechtlichen Problemstellungen gewidmet. Künstler können – abhängig von der Rechtsform, in der sie ihre Tätigkeit ausüben – auf unterschiedliche Weise in das Sozialversicherungssystem einbezogen sein, wobei in diese Arbeit lediglich die „klassischen“ Sozialversicherungssysteme des ASVG und des GSVG (inklusive des für Künstler flankierend dazu geltenden K-SVFG) miteinbezogen werden. Sondersysteme, denen bestimmte Künstler unterliegen, wie etwa das BThPG, finden daher keine Berücksichtigung. In den Bereich des ASVG sind sowohl Dienstnehmer und bestimmte Kategorien von freien Dienstnehmern (so genannte arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer) einbezogen. Freie Dienstnehmer sind im sozialversicherungsrechtlichen Sinn daher nur dann als Selbständige anzusehen, wenn sie die Kriterien der Arbeitnehmerähnlichkeit iSd § 4 Abs 4 ASVG nicht erfüllen.
3.2. Stellung selbständiger Künstler in der Sozialversicherung
3.2.1. Grundsätzliches
Die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen für selbständig tätige Künstler unterscheiden danach, wann die Tätigkeit als Künstler aufgenommen wurde. Liegt dieser Zeitpunkt bereit...