Kriminalisierung von Verhalten im Vorfeld einer Straftat
1. Aufl. 2021
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S. 368. Gefährdungsdelikte im Allgemeinen
Eine Form der Vorverlagerung der Strafbarkeit durch spezielle Delikte sind die sog Gefährdungsdelikte. Die Vorverlagerung der Strafbarkeit durch Vorbereitungsdelikte ist untrennbar mit der Schaffung dieser sog Gefährdungsdelikte verbunden (zum Verhältnis der beiden Deliktskategorien siehe Kap 10.2). Aus diesem Grund, wegen des ohnehin nennenswerten Vorkommens von Gefährdungsdelikten im österreichischen Strafrecht und zum Zweck einer Annäherung an den Begriff der Gefahr im strafrechtlichen Kontext (samt den aus den damit verbundenen Unsicherheiten resultierenden Schwierigkeiten bei der Schaffung entsprechender Tatbestände) soll in den folgenden Kapiteln im Detail auf die Deliktsgruppe der Gefährdungsdelikte eingegangen werden:
Ganz allgemein setzen strafrechtliche Tatbestände Rechtsgutbeeinträchtigungen unterschiedlicher Intensität voraus. Strafrechtliches Unrecht wird dabei vor allem durch die Verletzung oder Gefährdung von Rechtsgütern konstituiert. Von dieser Intensität der Beeinträchtigung ausgehend lassen sich Straftatbestände in Verletzungs- und Gefährdungsdelikte unterteilen. Gegenüber der Verletzung ist die Gefährdung weniger gravierend. Bei Ve...