Kriminalisierung von Verhalten im Vorfeld einer Straftat
1. Aufl. 2021
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S. 11. Einleitung
Vorverlagerung der Strafbarkeit ist ein sehr weiter Begriff. Zumeist wird darunter das strafrechtliche Anknüpfen an ein Handeln noch vor der Schädigung eines Rechtsguts verstanden.Vorverlagerung betrifft damit zum einen die nach hM unstrittige Strafbarkeit des Versuchs gem § 15 StGB, zum anderen fallen aber auch einzelne spezielle Tatbestände unter diesen Begriff, deren Zulässigkeit und Grenzen (noch immer) kontrovers diskutiert werden. Angelpunkt dieser Diskussion sind Gefährdungs- und insb Vorbereitungsdelikte. Die gesetzliche Ausdehnung des strafrechtlichen Schutzes auf das Vorfeld einer Rechtsgutverletzung mittels dieser beiden Deliktsgruppen weckt seit Jahrzehnten das Interesse der Strafrechtswissenschaft. Das Feld der entsprechenden Tatbestände dieses sog „Gefährdungsstrafrechts“ ist weit: Weitgehende Einigkeit herrscht dahingehend, dass eine Vorverlagerung der Strafbarkeit durch Gefährdungs- und Vorbereitungsdelikte von einer besonderen Legitimationsproblematik geprägt wird. Notwendigkeit, Systematik, Begrifflichkeiten und auch Grenzen dieser Deliktsgruppen sind hingegen noch immer – teils heftig – umstritten.
Die Entwicklungen des Strafrechts der westlichen Welt in den l...