Kreditfinanzierung & Kreditsicherung nach englischem Recht
1. Aufl. 2021
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S. 24710. Kreditsicherung
Wer borgt ohne Bürgen und Pfand, dem sitzt ein Wurm im Verstand.
(Volksmund)
10.1. Englisches Kreditsicherungsrecht
10.1.1. Flexibilität beim Sicherungsgegenstand
Das englische Kreditsicherungsrecht ist sehr flexibel. Es ermöglicht die Begründung von Sicherungsrechten an so gut wie allen Vermögensarten, unabhängig davon, ob es sich um bewegliches oder unbewegliches, körperliches oder unkörperliches Vermögen handelt. Neben der Begründung von Sicherheiten an individuell bestimmten Vermögensgegenständen kennt das englische Recht außerdem eine Generalsicherheit am gesamten Vermögen einer Gesellschaft bzw einer Limited Liability Partnership, die durch einen einzigen Publizitätsakt perfektioniert werden kann. In den meisten Rechtsordnungen, die nicht auf das Common Law zurückgehen, steht die Generalsicherheit hingegen nicht (bzw nicht in dem das gesamte Vermögen umfassenden Umfang) zur Verfügung. Auch ist in vielen Rechtsordnungen die Bestellung von Sicherheiten an gewissen Vermögensgegenständen nicht oder nur schwer möglich. Man denke nur an die praktischen Schwierigkeiten in Österreich, ein Sicherungsrecht an einem Warenlager, einem Fahrzeug oder einem Flugzeug zu begrün...