Korruption im Gesundheitswesen
1. Aufl. 2019
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S. 454. Kriminalstrafrechtliche Korruptionsbestimmungen in Österreich
4.1. Allgemeines
Abgesehen von einer strafrechtlichen Diskussion im Schrifttum, die vor allem die Strafbarkeit korruptiven Verhaltens von (überwiegend Vertrags-)Ärzten zum Inhalt hatte, erfolgte hierzulande noch keine detaillierte Prüfung der korruptionsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit von Angehörigen der Gesundheitsberufe. Auch die Beantwortung der Frage, ob es in Österreich der Erlassung eigener Straftatbestände zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen bedarf, wurde bisher nicht umfassend erörtert. Es bedarf daher einer näheren Prüfung der österreichischen Rechtslage, ob die allgemein gehaltenen korruptionsstrafrechtlichen Bestimmungen des StGB auch auf korruptives Verhalten im Gesundheitswesen anwendbar sind.
Korrupt – abgeleitet vom lateinischen Begriff corruptus („bestechlich“; „verdorben“) – wird definiert als „um des eigenen Vorteils willen käuflich sein“ bzw „bereit, für zweifelhafte Personen oder Interessengruppen mit fragwürdigen Methoden tätig zu werden“. Weiters werden Konstellationen, die „aufgrund von Abhängigkeiten, Vetternwirtschaft, Bestechung, Erpressung oder Ähnlichem so beschaffen sind, dass b...