Handbuch Konzernhaftung
1. Aufl. 2008
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 55Steuerliche Gesamtrechtsnachfolge bei Umgründungen im Konzern
S. 571. Übergang abgabenrechtlicher Rechte und Pflichten bei Gesamtrechtsnachfolgevorgängen
1.1. Allgemeines
Nach dem Wortlaut des § 19 BAO in seiner Stammfassung (BGBl 1961/194) war mit der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge lediglich der Übergang der Abgabenschuld des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger verbunden. Dies wurde (verständlicherweise) als Mangel empfunden, zumal der Gesetzeswortlaut nur das Steuerschuldverhältnis, nicht jedoch den Übergang verfahrensrechtlicher Positionen normierte. Wenngleich diese vermeintliche Regelungslücke in der Judikatur oftmals durch eine analoge Anwendung des zivilrechtlichen Rechtsinstituts der Gesamtrechtsnachfolge geschlossen wurde, hat der Gesetzgeber dem zugrunde liegenden Problem Rechnung getragen und § 19 Abs 1 BAO im Rahmen der BAO-Novelle 1980 (BGBl 1980/151) abgeändert und der Norm ihre noch heute gültige Fassung gegeben: „Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes.“
Trotz der Kürze der ...