Handbuch Konzernhaftung
1. Aufl. 2008
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S. 33Die Haftung im Konzern nach dem Recht der Bundesabgabenordnung
S. 351. Einleitung
Den unternehmensrechtlichen Definitionen der §§ 15 AktG bzw 115 GmbHG zufolge liegt ein Konzern in jenen Fällen vor, in denen rechtlich selbständige Unternehmen zu wirtschaftlichen Zwecken unter einer einheitlichen Leitung zusammengefasst sind.
Während sich das Handels-/Unternehmensrecht derart intensiv mit dem gesetzlichen Konzernbegriff auseinandergesetzt hat, dass dies mitunter die Beschäftigung mit den eigentlichen Rechtsfolgen in den Hintergrund treten ließ, ist dem Steuerrecht seit jeher ein (eigener) Konzernbegriff fremd.
Abgesehen von den drei zentralen Elementen des Konzernsteuerrechts, namentlich der Gruppenbesteuerung, der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung sowie der internationalen Schachtelbegünstigung, nimmt die fachspezifische (steuerrechtliche) Konzernhaftung sicherlich ebenso einen nicht zu unterschätzenden Platz im Bereich des Konzern(steuer)rechts ein.
In Zeiten, in denen aus wirtschaftlichen Gründen immer umfangreichere Unternehmenskomplexe entstehen, scheint die Frage nach einer – allenfalls auch grenzüberschreitenden – Steuerhaftung von einzelnen Unternehmensteilen verstärkt an Bedeutung zu gewinnen...