Konsumentenrecht und Kapitalmarkt
1. Aufl. 2015
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S. 122IV. Ansprüche gegen den Emittenten
Der Emittent ist ein Rechtsträger, der Wertpapiere oder Veranlagungen begibt oder zu begeben beabsichtigt (§ 1 Abs 1 Z 2 KMG). Emittenten führen selten selbst die Emission durch, meisten bedienen sie sich dazu Banken (etwa in Form eines Konsortiums). Der Emittent ist derjenige, dem gegenüber das ausgegebene Wertpapier oder die Veranlagung Ansprüche verbrieft.
Immofinanz AG; Immoeast AG; Meinl European Land Ltd (MEL); AvW Invest AG; AvW Gruppe AG.
Übernimmt der Emittent die Platzierung selbst, ist er gleichzeitig Anbieter.
A. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Haftungsansprüche gegen Emittenten ergeben sich vor allem aus dem KMG und dem BörseG. Das KMG enthält in § 11 eine eigene Bestimmung, die die Prospekthaftung des Emittenten regelt. Diese kommt zur Anwendung, wenn bei einem öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder Veranlagungen der Prospekt fehlerhaft ist. Die Regelungen des BörseG zur Prospekthaftung wurden 2005 aufgehoben. Dafür bietet das BörseG Bestimmungen über die Ad-hoc-Publizität und die Marktmanipulation, die als Schutzgesetze anerkannt sind und daher ebenfalls als Haftungsgrundlage herangezogen werden können. Für gewisse Anlageforme...