Konsumentenrecht und Kapitalmarkt
1. Aufl. 2015
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S. 13II. Ansprüche gegen den Anlageberater
A. Gesetzliche Rahmenbedingungen (WAG 2007)
Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen – und damit insb für Anlageberatung und Anlagevermittlung in Bezug auf Finanzinstrumente – enthält das in Umsetzung der MiFID erlassene WAG 2007 (BGBl I 2007/60). Das WAG 2007 ist am in Kraft getreten und hat das WAG 1996 (BGBl 1996/753) abgelöst. Für die Beurteilung etwaiger Schadenersatzansprüche ist nicht darauf abzustellen, ob die Geschäftsbeziehung mit dem Anleger noch vor oder nach Inkrafttreten des WAG 2007 begründet wurde. Vielmehr ist auf den Zeitpunkt jener Handlung oder Unterlassung abzustellen, aus der eine Pflichtverletzung abgeleitet wird.
Erklärte Zielsetzung der MiFID ist die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus der Anleger durch die Harmonisierung der Regelungen der EU-Mitgliedstaaten und die Stärkung des Vertrauens in die Finanzmärkte. Die für die Anlageberatung zentralen Bestimmungen zum Kundenschutz sind im 2. Hauptstück des WAG geregelt. Dabei bilden vor allem die sog Wohlverhaltensregeln (conduct of business obligations) der §§ 38 ff WAG „eine der wichtigsten Säulen des Anlegerschutzes“. Si...