Konsumentenrecht und Banken
1. Aufl. 2010
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S. 191. Geschäftsbeziehung
„Das Geschäftsverhältnis zwischen Kunden und Kreditunternehmung ist ein Vertrauensverhältnis“ lautete einerseits der zentrale Satz in der Einleitung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen (AGBKU). Andererseits enthielten diese Bedingungen aus Sicht der Konsumentenschützer 55 gesetzwidrige Klauseln, die zum Teil mit diesem Programmsatz nicht in Einklang zu bringen waren. Erst zähe Verhandlungen, Abmahnungen und Verbandsklagen durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und eine Leitentscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) bewirkten eine auch aus Sicht der Konsumentenschützer im Großen und Ganzen taugliche Gestaltung der Geschäftsbeziehungen zwischen Banken und Kunden. Die nunmehr gültigen Allgemeinen Bedingungen für Bankgeschäfte (ABB) wurden zuletzt im Zuge des Inkrafttretens des Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) angepasst.Diese Fassung liegt unserer Darstellung zugrunde.
Die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunde besteht idR aus einer Reihe von – auf bestimmte Geschäfte gerichteten – Einzelverträgen (Girokonto, Bankomatkarte, Kredit, Sparbuch, ...), bei denen meist die Geltung der AGB Banken und der jeweils b...