Praxishandbuch Know-how und Geschäftsgeheimnisse
1. Aufl. 2020
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S. 9612. Alternatives Streitbeilegungsverfahren
12.1. Auswirkungen von Gerichtsverfahren
Eines darf dabei nicht vergessen werden: zieht man zu vor, sind in der Praxis meist schon einige Versuche zur Beilegung der Auseinandersetzung oder Vermeidung eines Verfahrens gescheitert. Man hat den Mitbewerber bereits angesprochen, eventuell schriftlich abgemahnt oder sich auf Managementebene getroffen, ohne eine gütliche Einigung zu finden. In Fällen, in denen ein direkter Mitbewerber geklagt wird, sind solche Überlegungen, wie die durch ein Gerichtsverfahren endgültig zerstörte Gesprächsbasis, kaum von Belang. Eher relevant kann die Tatsache sein, dass trotz aller oben dargestellten Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen jedenfalls der Umstand, dass ein Gerichtsverfahren anhängig ist, in der Branche bekannt wird. Im Fall der Entscheidung durch Urteil, insbesondere durch eine Berufungsinstanz oder letztlich den OGH, kann auch die Veröffentlichung der Entscheidung, trotz Anonymisierung und nicht vertraulicher Urteilsfassung, für Gesprächsstoff sorgen.
Besteht allerdings in einer Kunden-Lieferantenbeziehung oder zwischen – ehemaligen oder bestehenden – Partnern in einer F...