Praxishandbuch Know-how und Geschäftsgeheimnisse
1. Aufl. 2020
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S. 8311. Zivilrechtliche Maßnahme
11.1. Das neue Geheimnisschutz-Verfahren nach UWG
Mit der Novelle 2018 zum UWG wurde ein ganzes Set an Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung, Beseitigung von rechtsverletzenden Produkten, Schadenersatz und Herausgabe des Gewinns eingeführt.
Diese schaffen nicht nur erstmals eine gesetzliche Definition, was als Geschäftsgeheimnis zu verstehen ist, sondern auch Sonderbestimmungen darüber, wie in einem Gerichtsverfahren die Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen gewahrt werden kann. Damit soll vermieden werden, dass im Rahmen der Beweispflicht erst recht Geschäftsgeheimnisse offengelegt werden müssen, obwohl sie eigentlich genau davor geschützt werden sollen. Damit soll der von der zugrunde liegenden Idee der Stärkung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen getragenen Intention der RL-Geschäftsgeheimnisse, die mit dieser Novelle umgesetzt wurde, Rechnung getragen werden.
11.2. Drei Schritte zum Erfolg
Was ist nun zu unternehmen, wenn der Verdacht besteht, dass ein Geschäftsgeheimnis bedroht ist, verletzt zu werden, oder die Verletzung bereits erfolgt ist und unterbunden werden soll? Macht es Sinn, den Gerich...