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Andrea Zinober/Teresa Bogensberger

Praxishandbuch Know-how und Geschäftsgeheimnisse

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4201-7

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Dokumentvorschau
Praxishandbuch Know-how und Geschäftsgeheimnisse (1. Auflage)

S. 213. Schutz von Geschäftsgeheimnissen – aber vor wem?

Wenn auch jedes Unternehmen individuell gestaltet ist, so bestehen doch vergleichbare Gefährdungspotenziale. Nach einer Untersuchung, die der US-Kongress im Zuge der Erlassung des Defend Trade Secrets Act im Jahr 2016 erwähnt, sind die mutmaßlichen Täter in Gerichtsverfahren über die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, die vor Gerichten in den USA verhandelt wurden, entweder frühere Mitarbeiter oder Geschäftspartner des Unternehmens.

3.1. Mitarbeiter

Mitarbeiter eines Unternehmens können und müssen Träger von bestehenden Geschäftsgeheimnissen sein, wenn sie diese im Rahmen ihrer Tätigkeiten anwenden oder weiterentwickeln müssen. Dazu sind sie im Rahmen ihrer Loyalitätspflicht auch nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen verpflichtet. Gerade in Mitarbeiter, die mit Geschäftsgeheimnissen in Berührung kommen, muss ein Unternehmen daher grundsätzlich vertrauen können. Die Vertrauenswürdigkeit von zukünftigen Mitarbeitern bzw von Bewerbern ist daher bereits im Einstellungsverfahren zu prüfen, vor allem, wenn sie in Branchen tätig sind, in denen die Zahl der am Markt befindlichen Wettbewerber gering ist oder in denen F&E von maßgeblicher Bed...

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