Kindschaftsrecht für Sozial- und Gesundheitsberufe
1. Aufl. 2018
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S. 85Anhang
1. Muster und Formulare
1.1. Obsorge
1.1.1. Erklärung der gemeinsamen Obsorge
S. 861.1.2. Informationsblatt
S. 901.1.3. Widerruf der gemeinsamen Obsorge
S. 921.2. Vereinbarung Obsorge
1.2.1. Gemeinsamer Haushalt
S. 931.2.2. Getrennter Haushalt
S. 941.3. Aufforderung Obsorge nach Scheidung
S. 951.4. Obsorgebeschluss nach Vereinbarung
S. 961.5. Obsorgeantrag
S. 991.6. Kontaktrechtsantrag
S. 1031.7. Muster Obsorgebeschluss
S. 1052. Gesetzestexte
2.1. ABGB: Kindschaftsrecht
§§ 137–235 ABGB in der Fassung ab (2. Erwachsenenschutz-Gesetz; BGBl I 2017/59)
Drittes Hauptstück
Rechte zwischen Eltern und Kindern
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Grundsätze
§ 137. (1) Eltern und Kinder haben einander beizustehen und mit Achtung zu begegnen. Die Rechte und Pflichten des Vaters und der Mutter sind, soweit nicht anderes bestimmt ist, gleich.
(2) Eltern haben das Wohl ihrer minderjährigen Kinder zu fördern, ihnen Fürsorge, Geborgenheit und eine sorgfältige Erziehung zu gewähren. Die Anwendung jeglicher Gewalt und die Zufügung körperlichen oder seelischen Leides sind unzulässig. Soweit tunlich und möglich sollen die Eltern die Obsorge einvernehmlich wahrnehmen.
Kindeswohl
§ 138. In allen das minderjährige Kind betreffenden Angelegenheiten, insbesonde...