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Peter Barth/Martina Erlebach

Kindschaftsrecht für Sozial- und Gesundheitsberufe

1. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3349-7

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Dokumentvorschau
Kindschaftsrecht für Sozial- und Gesundheitsberufe (1. Auflage)

S. 1I. Familienrecht

A. Einleitung

Was ist Familienrecht?

Das Familienrecht setzt sich aus jenen Normen zusammen, welche die durch Ehe und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen regeln. Das Familienrecht regelt somit verschiedene Bereiche: Das Verlöbnisrecht und das Eherecht, das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern, die Obsorge anderer Personen (als die Eltern) und schließlich die Sachwalterschaft (ab : die Vorsorgevollmacht und die Erwachsenenvertretung) und Kuratel.

Was ist Kindschaftsrecht?

Das Kindschaftsrecht ist vor allem im ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch) geregelt, und zwar in dessen dritten Hauptstück unter der Überschrift „Von den Rechten zwischen Eltern und Kindern“ (§§ 137 bis 203), im vierten Hauptstück, das Bestimmungen „Von der Obsorge einer anderen Person“ vorsieht (§§ 204 bis 230), und im fünften Hauptstück, das den „Kindesunterhalt“ regelt (§§ 231 bis 235). Daneben gibt es familienrechtliche Vorschriften in einigen Sondergesetzen (wie vor allem dem Unterhaltsvorschussgesetz, UVG, und dem Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013, B-KJHG).

Schrittweise Modernisierung des Kindschaftsrechts

Das österreichische Familienrecht wurde in den letzten Jahrzehnten schrittweise grundlegend reformiert.

Kurzcharakteristik der elterlichen Rechte und Pflichten

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