Kapitalmarktaufsicht
1. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 391VI. Öffentliches und privates Recht: Wettbewerb der Systeme bei der Realisierung von Anleger- und Funktionsschutz?
A. Einleitung
Das Bild der Gemengelage von öffentlichem und privatem Recht im Bereich des Wirtschaftsrechts bietet zwar einen empirischen Befund, allerdings kaum darüber hinausgehenden Erklärungswert bezüglich der Frage, welcher Regelungskomplex im Hinblick auf die Eigenarten des betreffenden Wirtschaftszweiges geeignetere bzw effizientere Instrumentarien zur Verfügung stellt. Auszugehen ist wiederum vom „gespaltenen“ Regelungsziel des Funktionsschutzes einerseits und des Schutzes der Anleger andererseits; im gesamten Finanzdienstleistungsbereich – Versicherungen inkludierend – ist zudem eine Fragmentierung im Hinblick auf Dienstleistungen und Marktteilnehmer zu konstatieren, welche einer holzschnittartigen Beurteilung von vornherein Grenzen setzt; in der Literatur wurde etwa auf die verschiedenen Akteure verwiesen, die sich einerseits am Bankensektor (Banken, Sparkassen, Kapitalanlage- bzw Verwaltungsgesellschaften, Bausparkassen und Hypothekenbanken), andererseits am Versicherungssektor (Versicherer und Rückversicherer sowie innerhalb der Gruppe der Versicherer versc...