Kapitalmarktaufsicht
1. Aufl. 2017
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S. 1I. Kapitalmarkt und Kapitalmarktrecht
A. Zum Begriff des Kapitalmarktes
1. Einleitung
Die tragende Bedeutung des Kapitalmarktes für Investitionsentscheidungen und das Wachstum einer Volkswirtschaft ist unbestritten; der Kapitalmarkt wird als Ort der Verlagerung von Risiken und des Tausches gegenwärtigen Kapitals gegen künftiges Kapital verstanden. Aus ökonomischer Sicht wird der Kapitalmarkt sowohl als institutionelles Phänomen als auch – in materieller Hinsicht – als Marktprozess verstanden: Zum Kapitalmarkt im weiteren Sinn werden demnach sämtliche Institutionen und Organisationen gezählt, „die entweder zwischen anlagesuchenden Sparern und kapitalsuchenden Unternehmen direkte Beziehungen vermitteln oder die Transformation von Geldersparnisse in Investitionskapital in eigener Regie vornehmen“. Auf dem Kapitalmarkt würden „Bündel von Ansprüchen auf die künftigen Einnahmen aus dem Unternehmensgeschehen gehandelt“.
Die bereits in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts konstatierten Rahmenbedingungen der internationalen Kapitalmarkt- und Börsenentwicklung lassen sich durch folgende Schlagwörter umreißen:
Institutionalisierung der Märkte und Marktteilnehmer,
Globalisierung der Mittelanlage u...