Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung
1. Aufl. 2016
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S. 36I. Ausgangspunkt
Das Verbot der Einlagenrückgewähr bildet seit jeher einen wesentlichen Bestandteil der Vorschriften über die Kapitalerhaltung im GmbH- und Aktienrecht (§§ 82 f GmbHG, § 52 ff AktG). Wirkliche Beachtung fanden die Vorschriften zur Einlagenrückgewähr jedoch erst infolge der Fehringer-Entscheidung des . Seither sind eine verstärkte Entscheidungspraxis der Gerichte sowie eine intensive Auseinandersetzung in Lehre und Praxis mit dieser Thematik zu beobachten. Die zahlreichen rezenten höchstgerichtlichen Entscheidungen handeln von immer komplexeren Konstellationen. Waren anfangs die Sachverhalte noch einfach und die ergangenen Entscheidungen dementsprechend kurz, präsentiert sich heute so mancher den höchstgerichtlichen Judikaten zugrunde liegender Fall als „vielpersonales rechtsgeschäftliches Konglomerat“, welches vertiefte Kenntnisse des Gesellschafts-, Kredit- und Kreditsicherungsrechts erfordert und oft nur mehr anhand von Abbildungen der in Frage stehenden Gesellschafts- und Finanzierungsstruktur verständlich wird. Durch die Spruchpraxis in den letzten 20 Jahren haben sich bei den Gerichten die Sinne für diese Rechtsfigur geschärft, was wiederum zu (noch) komplexeren Umgehun...