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PKW-Luxustangente bei Vorsteuerabzugsberechtigung
Entscheidung: Ro 2022/15/0043 (Abweisung der Amtsrevision).
Normen: § 20 Abs 1 Z 2 EStG; § 1 PKW-Angemessenheitsverordnung.
Sachverhalt und Verfahren: Ein Steuerpflichtiger erwarb 2017 für sein Betriebsvermögen einen Elektro-PKW um 79.960 Euro inklusive Umsatzsteuer. Er erhielt eine Förderung von 1.000 Euro im Jahr 2017 und eine von 1.500 Euro im Jahr 2018. Weiters erhielt er vom Hersteller ein Gratisstrombezugsrecht bei bestimmten Ladestationen. Das Finanzamt nahm aufgrund des geltend gemachten Vorsteuerabzugs steuerliche Anschaffungskosten von 33.333,33 Euro (somit exklusive Umsatzsteuer) an.
Das BFG bestätigte die Rechtsansicht des Finanzamts, gab der Beschwerde jedoch insoweit Folge, als es den geschätzten Wert des Gratisstrombezugsrechts von den Anschaffungskosten in Abzug brachte.
Rechtliche Beurteilung: § 6 Z 11 EStG besagt zur Einbeziehung der Umsatzsteuer in die Anschaffungskosten: „Soweit die Vorsteuer abgezogen werden kann (§ 12 Abs. 1 und Artikel 12 des Umsatzsteuergesetzes 1994), gehört sie nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes, auf dessen Anschaffung oder Herstellung sie entfällt, und ist als Forderung auszuweisen. Soweit die Vorsteuer nicht abgezogen werden kann, gehört sie zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.“
Da die PKW-Angemessenheitsverordnung sowohl für ...