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Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld bei Wohnsitz in der Schweiz und Beschäftigung in Österreich
iFamZ 2024/91
§ 24 Abs 1 Z 1 KBGG; Art 7, 68 VO (EG) 883/2004
Da im Anwendungsbereich der VO (EG) 883/2004 die in § 2 Abs 1 Z 4 iVm § 24 Abs 1 Z 1 KBGG normierte Voraussetzung, wonach der Elternteil und das Kind den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben müssen, von den Regeln der Verordnung überlagert wird, hat Österreich als Beschäftigungsstaat das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld an die in der Schweiz wohnhafte Mutter zu leisten. Gewährt die Schweiz keine dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld ähnliche Leistung, sind die Koordinierungsregeln des Art 68 VO (EG) 883/2004 nicht anwendbar.