Handbuch zur gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich
2. Aufl. 2012
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S. 267XIII. Kapitel: Das Verfahren in Sozialrechtsangelegenheiten
1. Einleitung
Dieses Kapitel soll einen kompakten Überblick über das Verfahren in Sozialrechtsangelegenheiten bieten. Wir haben im Zuge unserer Tätigkeit versucht, uns in der Praxis häufig gestellte Fragen zum Verfahren – insbesondere bei Ablehnung einer IP/BUP/EUP – klar und übersichtlich darzustellen. Daher wird auch ein Unterkapitel dem Verfahren speziell bei Pensionen aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit (Erwerbsunfähigkeit) gewidmet.
2. Allgemeines
Es wird im Sozialrechtsverfahren zwischen Leistungs- und Verwaltungssachen unterschieden. Je nachdem, um welche der beiden Angelegenheiten es sich handelt, sind entweder die ordentlichen Gerichte (Leistungssachen) oder staatliche Verwaltungsbehörden (Verwaltungssachen) zuständig.
Der Instanzenzug führt bei Leistungsangelegenheiten bis zum OGH, bei Verwaltungssachen bis zum zuständigen Bundesministerium. In beiden Fällen beginnt das Verfahren beim Sozialversicherungsträger.
Grundsätzlich entscheidet der Sozialversicherungsträger mittels Bescheid; § 367 ASVG ist die einschlägige Gesetzesbestimmung dafür. Die Bescheiderlassung ist an bestimmte festgelegte Fristen gekoppe...