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Handbuch zur gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich

mit praktischen Fallbeispielen

2. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1889-0

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Handbuch zur gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich (2. Auflage)

S. 191IX. Kapitel: Berechnungssysteme

1. Pensionsberechnung

1.1. Allgemeines

Die Pension soll ein annähernder Ersatz für das durch die Pensionierung wegfallende beitragspflichtige Erwerbseinkommen sein. Pensionen auf Grund des Versicherungsfalles des Alters und wegen geminderter Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit unterliegen grundsätzlich den gleichen Berechnungsbestimmungen.

Pensionsversicherungsbeiträge werden nur bis zu einer bestimmten Obergrenze der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage entrichtet und sind daher auch nur bis zu dieser Grenze pensionswirksam. Auch die Beitragspflicht für Sonderzahlungen ist durch eine Höchstbeitragsgrundlage begrenzt. Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt im Jahr 2012 € 4.230 (14 Mal/Jahr).

Bei der Pensionsberechnung sind seit Inkrafttreten des APG – je nach Geburtsdatum der/des Versicherten – folgende Konstellationen für die Pensionsberechnung möglich:

a)

Für alle Personen, die vor dem geboren wurden, gilt weiterhin das „Altrecht“ nach ASVG, GSVG, BSVG.

b)

Für Personen, die ab geboren wurden und die vor dem weniger als 36 Versicherungsmonate erworben haben, gilt die Berechnungsart nach dem Pensionskonto (Kontopension).

c)

Alle Personen, die ab dem

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