Handbuch zur gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich
2. Aufl. 2012
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S. 191IX. Kapitel: Berechnungssysteme
1. Pensionsberechnung
1.1. Allgemeines
Die Pension soll ein annähernder Ersatz für das durch die Pensionierung wegfallende beitragspflichtige Erwerbseinkommen sein. Pensionen auf Grund des Versicherungsfalles des Alters und wegen geminderter Arbeitsfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit unterliegen grundsätzlich den gleichen Berechnungsbestimmungen.
Pensionsversicherungsbeiträge werden nur bis zu einer bestimmten Obergrenze der jeweiligen Höchstbeitragsgrundlage entrichtet und sind daher auch nur bis zu dieser Grenze pensionswirksam. Auch die Beitragspflicht für Sonderzahlungen ist durch eine Höchstbeitragsgrundlage begrenzt. Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt im Jahr 2012 € 4.230 (14 Mal/Jahr).
Bei der Pensionsberechnung sind seit Inkrafttreten des APG – je nach Geburtsdatum der/des Versicherten – folgende Konstellationen für die Pensionsberechnung möglich: