Handbuch zur gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich
2. Aufl. 2012
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S. 169VII. Kapitel: Zusätzliche Leistungen der Pensionsversicherung – Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation („Vorsorgen ist besser als Nachsorgen“)
1. Gesundheitsvorsorge – Erhalt der Gesundheit
Die Kompetenzen der Pensionsversicherungsträger erschöpfen sich nicht nur in der Berechnung und Auszahlung von Pensionen. Vielmehr sehen das ASVG und die Parallelgesetze auch Leistungen der Prävention und Rehabilitation vor.
Die Gesundheitsvorsorge ist eine präventive Aufgabe des Pensionsversicherungsträgers mit dem Ziel, das Entstehen von Krankheiten bzw. körperlichen Beeinträchtigungen und somit einer drohenden Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit zu vermeiden.
Mit anderen Worten: Die Gesundheitsvorsorge dient der präventiven Erhaltung der Arbeitsfähigkeit. Bei Pensionsbezieher/inn/en soll durch die Vorsorgemaßnahmen der Gesundheitszustand möglichst lange erhalten und die Pflegebedürftigkeit verhindert werden.
Unter dem versicherten Personenkreis sind alle Personen zu subsumieren, die in der PV pflicht- oder freiwillig versichert sind.
Für mitversicherte Familienangehörige oder Personen, die nur krankenversichert sind und keine Pension beziehen, ist grundsätzlich die KV für die Gewähru...