Handbuch zur gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich
2. Aufl. 2012
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S. 19I. Kapitel: Prinzipien der Pensionsversicherung
1. Allgemeines zur Sozialversicherung
1.1. Wichtige Grundbegriffe
Abfertigung: Eine Abfertigung der Witwen-/Witwerpension gebührt bei Wiederverehelichung der Witwe/des Witwers sowie auch für hinterbliebene eingetragene Partner/innen anlässlich einer neuen Begründung einer eingetragenen Partnerschaft oder Verehelichung.
Abfindung: Einmalzahlung unter bestimmten Voraussetzungen an Hinterbliebene, die keinen Anspruch auf eine Hinterbliebenenpension haben.
Abschlag: Verminderung der Pensionshöhe bei Inanspruchnahme einer Pension vor dem Regelpensionsalter.
Altpension: Jene Pension, die im Rahmen der Parallelrechnung auf Grund der Bestimmungen des ASVG oder GSVG oder BSVG oder FSVG ermittelt wird.
Alterspension: Jene Pension, die mit Vollendung des Regelpensionsalters gebührt, wenn die Anspruchsvoraussetzung (Wartezeit) erfüllt ist.
Altersteilzeit: Vereinbarung zwischen der/dem Versicherten und der/dem Dienstgeber/in über eine Verminderung der Normalarbeitszeit in den letzten Jahren vor dem Pensionsantritt. Die Bestimmungen darüber sind im AlVG geregelt.
Altversicherungsmonate: Für nach dem geborene Versicherte gelten die bis zum erworbenen Ver...