Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht
1. Aufl. 2024
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1. Einleitung
Verjährungsfristen sind nach der EuGH-Rsp Ausschlussfristen für die Rechtsverfolgung im Interesse der Rechtssicherheit. Das Unionsrecht selbst enthält wenige Verjährungsbestimmungen bzw Vorgaben dazu an die Mitgliedstaaten und überlässt es regelmäßig diesen, Verjährungsbestimmungen in ihrer nationalen Rechtsordnung vorzusehen (siehe dazu unter 2.). Da es Verjährungsfristen definitionsgemäß nach einer gewissen Zeitspanne ausschließen, Sanktionen für Zuwiderhandlungen gegen Unionsrecht zu ergreifen bzw zu verhängen oder im Unionsrecht wurzelnde Ansprüche geltend zu machen, stehen diese in einem Spannungsverhältnis zu der sich aus Art 4 Abs 3 EUV ergebenden Pflicht der Mitgliedstaaten, die volle praktische Wirksamkeit von Unionsrecht sicherzustellen. Um die praktische Wirksamkeit von Unionsrecht nicht zu gefährden, haben nationale Verjährungsbestimmungen daher, wie auch andere Verfahrensregelungen, den Grundsätzen der Effektivität und Äquivalenz zu genügen und nach der EuGH-Rsp einen angemessenen Ausgleich zwischen diesen und dem Grundsatz der Rechtssicherheit herzustellen.
S. 306Der Beitrag spürt diesen unionsrechtlichen Grenzen, innerhalb derer die Mitgliedstaaten Verjährung im...