Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht
1. Aufl. 2024
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Sarah Geiblinger
S. 2101. Einleitung
Die „Verjährung von ‚sonstigen‘ öffentlich-rechtlichen Ansprüchen“ wird im Folgenden anhand ausgewählter gesetzlicher Grundlagen und höchstgerichtlicher Rechtsprechung betrachtet. Die sonstigen Ansprüche im öffentlichen Recht, deren Verjährung interessiert, können in folgenden Konstellationen auftreten: Bei Ansprüchen des Staates ist zu differenzieren, ob sich diese gegen einen anderen Teil desselben Staates richten, wie bei Ansprüchen zwischen verschiedenen Gebietskörperschaften innerhalb des Bundesstaates, oder ob es sich um staatliche Ansprüche gegen eine (natürliche) Einzelperson handelt. Demgegenüber gibt es auch Ansprüche des Einzelnen an den Staat.
Daran schließt sich die Frage, ob bei der Verjährung dieser sonstigen öffentlich-rechtlichen Ansprüche ein System erkennbar ist oder ob es sich bloß um ein Kuriositätenkabinett an isolierten Spezialbestimmungen handelt.
Einer Ausdifferenzierung der Ansprüche unter Hereinnahme des relevanten Anschauungsmaterials an höchstgerichtlicher Rechtsprechung ist jedoch eine Grundlegung dahingehend voranzustellen, was unter Verjährung im öffentlichen Recht überhaupt verstanden wird und welche Merkmale sie aufweisen...