Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht
1. Aufl. 2024
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Jürgen Pirker
Leistungsbeziehungen zum Staat sind vielfältig: Er gewährt Sozialleistungen, Beihilfen oder Förderungen und zahlt diese aus oder schreibt Gebühren, Abgaben oder Beiträge vor. Die Vielfalt der Leistungsverhältnisse bedingt eine Vielzahl an Fehlleistungen: Zahlungen werden überschießend, irrig, rechtsgrundlos oder rechtswidrig getätigt. In solchen Fällen stellen sich Fragen nach einem Ausgleich in den Vermögensbeziehungen und zur Rückforderung von Leistungen: Ist eine solche möglich, auf welcher Grundlage, auf welchem Rechtsweg, in welcher Höhe, und, um auf die Kernfrage des Bandes zu kommen: bis zu welchem Zeitpunkt?
S. 182Zur Beantwortung der Fragen hat man sich in einen Grenzbereich zu begeben zwischen Zivil- und öffentlichem Recht, für dessen Ausleuchtung nach wie vor eine einleitende Bemerkung Ferdinand Kerschners in seinem 1983 erschienenen Werk zur „Bereicherung im öffentlichen Recht“ gilt:
Der Zivilrechtler, der noch nach den alten Studienvorschriften, die beiden Rechtsgebiete weitgehend unabhängig voneinander studiert hat, ist dabei leicht der Gefahr ausgesetzt, in den Fahrwassern des öffentlichen Rechts in tiefe Strudel zu geraten, dort gar zu versinken und somit die r...