Holoubek/Lang (Hrsg)

Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht

1. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4990-0

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht (1. Auflage)

Ulrich Wagrandl

1. Einleitung

1.1. Gibt es Verjährung im öffentlichen Recht?

„Die Verjährung ist der Verlust eines Rechtes, welches während der von dem Gesetze bestimmten Zeit nicht ausgeübt worden ist“, bestimmt § 1451 ABGB. Eine entsprechend allgemeine Regelung existiert für den Bereich des öffentlichen Rechts nicht. Doch heißt es in § 1456 ABGB, dass „die dem Staatsoberhaupte als solchem allein zukommenden Rechte“ nicht ersessen werden können und daraus erfließende Ansprüche nicht verjähren. Gleichwohl gibt es im öffentlichen Recht bald Verjährung genannte, bald andere Bezeichnungen tragende Vorschriften, die auf den ersten Blick durchaus ähnlich funktionieren und auch von ähnlichen Zielsetzungen getragen scheinen. Denn das Anliegen der aus dem Zivilrecht bekannten Verjährungsvorschriften: Rechtssicherheit, RechtsS. 116frieden, Vertrauensschutz und die Vermeidung von Beweisschwierigkeiten ist auch im öffentlichen Recht kein unbekanntes. Das Institut der Rechtskraft, das prima facie dieselben Ziele verfolgt, hat das öffentliche Recht denn auch erfolgreich aus dem zivilprozessualistischen Denken importiert. Die Verjährung allerdings bleibt im öffentlichen Recht ein Fremdkörper. Nicht nur lehnen es Rechtsprechun...

Daten werden geladen...