Verjährung im Öffentlichen Recht und im Steuerrecht
1. Aufl. 2024
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1. Einleitung
Nach der Einführung in den theoretischen Hintergrund der Verjährung im Allgemeinen durch Christoph Bezemek ist es Ziel dieses Beitrags, das Konzept der Verjährung im Strafrecht vorzustellen und zu analysieren. Der Verjährung kommt in der Praxis des Strafrechts durchaus große Relevanz zu, bedeutet Verjährung doch, dass der einmal entstandene staatliche Strafanspruch erlischt und damit eine Person, die eine Straftat begangen hat und bei der alle Strafbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind, nicht mehr bestraft werden darf. Verjährung bewirkt, dass dem staatlichen Strafanspruch zeitliche Grenzen gesetzt werden und damit auch die staatliche Strafmacht zeitlich begrenzt wird. Zudem können in der Praxis auch durchaus komplizierte Rechenaufgaben mit der Verjährung verbunden sein. Umgekehrt fällt aber auf, dass sich die Strafrechtsliteratur zwar umfangreich mit der Entstehung des staatlichen Strafanspruchs und der Berechtigung des Staates zur Verhängung einer Strafe auseinandersetzt, dass die Verjährung und damit das zeitliche Ende der Berechtigung zu strafen jedoch kaum thematisiert werden und sich die Ausführungen thematisch auf wenige Spezialfragen beschränken.