Die Stiftermehrheit
1. Aufl. 2024
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S. 1789. Wesentliche Aussagen
Die Privatstiftung ist eine mitglieder- und eigentümerlose juristische Person, der das Stiftungsvermögen zur Verfolgung des Stiftungszwecks dauerhaft zugeordnet ist. Sie spaltet die Nutzungs- und Verwaltungsteilhabe daran auf, sodass die Begünstigten die wirtschaftlichen Vorteile erlangen können, während die Verwaltung den Stiftungsorganen – insbesondere dem Stiftungsvorstand – obliegt.
Bei der Gründung einer Privatstiftung stehen zumeist der Zusammenhalt von Vermögen sowie die generationsübergreifende Zuteilung von Nutzungen daran im Vordergrund. Im Kontext von Unternehmerfamilien kann auch die Etablierung eines Forums für die Familie eine Rolle spielen. Steuerrechtliche Erwägungen haben durch die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen hingegen kaum mehr Relevanz.
Die Stiftungserklärung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, mögen daran auch mehrere Stifter beteiligt sein. Sie setzt sich aus den übereinstimmenden Willenserklärungen der beteiligten Personen zusammen, die parallel nebeneinander abgegeben werden.
Bei der Auslegung von Stiftungserklärungen unterscheidet die Judikatur zwischen einem korporativen und einem nicht-korporativen Teil. Ersterer ist nach de...