Die Stiftermehrheit
1. Aufl. 2024
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S. 1328. Praktische Anwendungsbereiche
Im folgenden Kapitel sollen die bisherigen Erkenntnisse der Untersuchung zusammengeführt und an konkreten Anwendungsfällen erprobt werden. Wir bereits gezeigt wurde, bedarf es bei der Lösung von Konflikten unter den Stiftern einer Konkretisierung des Treuepflichtgedankens und damit einer Abwägung der betroffenen Interessen in Hinblick auf den zu entscheidenden Einzelfall. Dazu werden drei zentrale Stifterrechte, die bereits im Kapitel 4. dargestellt wurden, nämlich das Widerrufsrecht (8.1.), das Änderungsrecht (8.2.) sowie Bestell- und Abberufungsrechte für den Stiftungsvorstand (8.3.) in den Blick genommen. Für jedes Recht wird anhand typischer Fallbeispiele ausgelotet, welche Erwartungshaltungen und Interessen in der Stiftermehrheit typischerweise bestehen und zu welchen Handlungs- oder Unterlassungspflichten diese führen können.
8.1. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsvorbehalt ermöglicht es dem bzw den Stiftern, die Auflösung der Privatstiftung nach ihrem freien Willen herbeizuführen (siehe bereits ausführlich unter 4.3.1.2.). Das Recht kann nur einmalig und vollständig ausgeübt werden, inhaltliche Abstufungen – ähnlich wie etwa beim Änderungsrecht – sind hingeg...