Die Stiftermehrheit
1. Aufl. 2024
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S. 836. Treuepflichten in der Stiftermehrheit
Wie gezeigt wurde kommen den Stiftern im Privatstiftungsrecht weitreichende Freiheiten zu, sowohl was die Ausgestaltung der Privatstiftung betrifft als auch hinsichtlich ihrer Einwirkungsmöglichkeiten nach deren Entstehen. Gibt es mehrere Stifter und sind zumindest einem davon Stifterrechte vorbehalten, so ist in der Folge einerseits fraglich, ob es Schranken für die Ausübung dieser Rechte in Gestalt von Rücksichtnahme- und Unterlassungspflichten gibt, und andererseits, ob Handlungs- und Mitwirkungspflichten bei der Rechtsausübung bestehen können (siehe zu einer Skizzierung der Problemlage soeben unter 5.).
Es können sich bei der Stiftung somit ähnliche Probleme ergeben wie bei der Gesellschaft. Vergleichbare Interessenskonflikte bei der Wahrnehmung von Gesellschafterrechten werden dort mit Hilfe der Rechtsfigur der Treuepflicht gelöst. Auch die stiftungsrechtliche Judikatur und Literatur bedient sich dieser, wenn es um die Ordnung und Abwägung widerstreitender Interessen bei der Wahrnehmung von Stifterrechten geht. Daraus ergeben sich weitreichende Konsequenzen für die Ausübung von Gestaltungs- und sonstigen Stifterrechten.
Um zu prüfen, inwiew...