Die Stiftermehrheit
1. Aufl. 2024
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S. 675. Die Ausübung von Stifterrechten
Wird eine Privatstiftung durch mehrere Personen errichtet und werden zudem Stifterrechte vorbehalten, führt dies unmittelbar zur Frage, auf welche Art und Weise diese auszuüben sind. Im folgenden Kapitel sollen das gesetzliche Modell des PSG (5.1.) sowie davon abweichende privatautonome Gestaltungsvarianten (5.2.) vorgestellt und in Hinblick auf ihre Vor- und Nachteile untersucht werden. Dies soll ein notwendiges Vorverständnis dafür schaffen, welche unterschiedlichen Problemlagen und Interessenskonflikte sich innerhalb der Stiftermehrheit bei der Rechtsausübung ergeben können. Dies bildet die Grundlage für die weitergehenden Überlegungen zu Treuepflichten in der Stiftermehrheit im nachfolgenden Kapitel 6.
5.1. Gesetzliches Modell: Gemeinsame Rechtsausübung
§ 3 Abs 2 PSG sieht vor, dass bei einer Mehrheit von Stiftern die zustehenden oder vorbehaltenen Rechte nur von allen Stiftern gemeinsam ausgeübt werden können, sofern in der Stiftungsurkunde keine abweichende Regelung getroffen wurde. Es gilt somit – vorbehaltlich einer Regelung durch die Stifter – das Einstimmigkeitsprinzip.
5.1.1. Anwendungsbereich
Seinem Wortlaut nach bezieht sich § 3 Abs 2 PSG auf die dem Stifter „zustehen...