Der Nachbar im Baurecht

1. Aufl. 2008

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Der Nachbar im Baurecht (1. Auflage)

S. 483 IX. Das Bauplatzbewilligungsverfahren – das Widmungsverfahren – das Verfahren über die Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen

S. 483 A. Allgemeines

Uneinheitlich ist nach den Teilrechtsordnungen der österreichischen Bundesländer die Frage gelöst, ob dem Baubewilligungsverfahren eine Erklärung jener Grundflächen, auf welchen eine Bauführung erfolgen soll, zum Bauplatz vorauszugehen hat. Nach den nun endlich doch verwirklichten Zielvorstellungen der Raumordnungsgesetze, in Wien der Bauordnung, sollen alle Grundflächen von den durch die Gemeinden zu erstellenden Flächenwidmungsplänen erfasst und regelmäßig für das Bauland Bebauungspläne erstellt werden. Diese Fragen sind für den Nachbarn vor allem deshalb von Bedeutung, weil dort, wo der Landesgesetzgeber für den Fall, dass ein Flächenwidmungs- oder Bebauungsplan noch nicht besteht, eine Bausperre, ein allgemeines Bauverbot angeordnet hat, der Nachbar nach der früheren Rechtsprechung ein Recht auf Einhaltung dieser Bausperre, dieses Bauverbotes, besaß, es sei denn der Gesetzgeber hatte ein solches Recht ausgeschlossen. 1 Für das durch die Festsetzung von Bebauungsplänen nicht erfasste Stadtgebiet besteht bis zur Festsetzung dieser Pl...

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