Kostenrechnung in international tätigen österreichischen Konzernen der Industrie
1. Aufl. 2010
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S. 533. Unternehmenstypologie
3.1. Industrieunternehmen und Industrie in Österreich
Voigt und Hansmann definieren ein Industrieunternehmen über die Merkmale der überwiegenden Produktion von Sachgütern, des vorherrschenden Einsatzes von Anlagen, der weitgehenden Arbeitsteilung sowie der Spezialisierung der Beschäftigten. In der Gewerbeordnung vom Jahr 1994 wird weiters erläutert, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit ein Gewerbe in der Form eines Industrieunternehmens ausgeübt wird. Gemäß § 7 (1) GewO wird ein Gewerbe in der Form eines Industrieunternehmens geführt, wenn die folgenden Merkmale im Wesentlichen zutreffen:
Hoher Einsatz von Anlage- und Betriebskapital;
Verwendung andersartiger als der dem Handwerk und den gebundenen Gewerben gemäßen Maschinen und technischen Einrichtungen oder Verwendung einer Vielzahl von Maschinen und technischen Einrichtungen gleichen Verwendungszwecks;
Einsatz von Maschinen und technischen Einrichtungen überwiegend in räumlich oder organisatorisch zusammenhängenden Betriebsstätten;
Serienmäßige Erzeugung, typisierte Verrichtungen;
Weitgehende Arbeitsteilung im Rahmen eines vorbestimmten Arbeitsablaufes;
Größere Zahl von ständig beschäftigten Arbeitnehm...