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3. BFG Moot Court – keine Anrechnung von Quellensteuern bei steuerfreien Beteiligungserträgen
Am fand am BFG in Wien eine simulierte mündliche Verhandlung eines Steuerfalls durch Masterstudierende der WU Wien statt. Dabei wurde die Frage behandelt, ob eine inländische Privatstiftung im Ausland einbehaltene Quellensteuern auf steuerbefreite Beteiligungserträge auf ihre Körperschaftsteuer anrechnen kann. Sowohl die Studierenden als auch das BFG in seinem nunmehr am veröffentlichten Erkenntnis kamen zum Schluss, dass eine entsprechende Anrechnung nicht möglich ist.
1. Moot Court
Vor der tatsächlichen Entscheidung des Falls durch das BFG hatten ausgewählte Masterstudierende der WU Wien die Möglichkeit, den Fall anhand eines leicht adaptierten Sachverhalts umfassend vorzubereiten. Die Studierenden erstellten dafür zunächst entsprechende Schriftsätze, wobei die unterschiedlichen Teams Beschwerden, Beschwerdevorentscheidungen sowie ein Erkenntnis verfassten. Im Rahmen einer simulierten mündlichen Verhandlung wurden die aufgeworfenen Rechtsprobleme in einem regen Schlagabtausch abgehandelt. Die vom Richterteam der WU-Studierenden verkündete Entscheidung gelangte letztlich über weite Strecken zum selben Ergebnis wie das in weiterer Folge vom BFG tatsächlich erlassene Erkenntnis.
Für ...