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Neuer Tax-Compliance-Mechanismus: Begleitung einer Unternehmensübertragung
Mit dem am im BGBl kundgemachten Grace-Period-Gesetz wurde die Bundesabgabenordnung (BAO) um einen weiteren Tax-Compliance-Mechanismus ergänzt. Die Begleitung einer Unternehmensübertragung (§ 153h BAO bis § 153l BAO) soll Familien bei der Übertragung ihres Unternehmens Rechts- und Planungssicherheit bieten. Die Regelung bedient sich gewisser Elemente der begleitenden Kontrolle (§ 153a BAO bis § 153g BAO), hat aber einen anderen Adressatenkreis. Sie tritt mit in Kraft.
1. Darstellung der Begleitung einer Unternehmensübertragung unter Angehörigen
1.1. Vorbemerkung
Die Begleitung einer Unternehmensübertragung unter Angehörigen dient der Erleichterung von Unternehmensübertragungen innerhalb der Familie – unter anderem durch eine Antragsmöglichkeit auf Durchführung einer Außenprüfung. Die Begleitung von Unternehmensübertragungen durch die Abgabenbehörde kann nach Maßgabe von § 153h Abs 1 BAO von natürlichen Personen beantragt werden, die ihr Unternehmen einem oder mehreren Angehörigen übertragen. Wie bereits aus der begleitenden Kontrolle bekannt, bestehen während der Begleitung der Unternehmensübertragung eine erweiterte Offenlegungspflicht und ein laufender Kontakt zwischen Abgabepflichtigen und Finanzamt (§ 153h Abs 2 BAO). Nach Abschluss der Begleitung der ...