InvFG 2011 und AIFMG
3. Aufl. 2017
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S. 493III. MATERIALIEN – EUROPÄISCHE EBENE
16. OGAW-Rahmenwerk
16.1. Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (Neufassung) Text von Bedeutung für den EWR
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2,
auf Vorschlag der Kommission,
gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags (),
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Richtlinie 85/611/EWG des Rates vom zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) () wurde mehrfach und erheblich geändert (). Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der jetzt anstehenden Änderungen eine Neufassung dieser Richtlinie vorzunehmen.
(2) Die Richtlinie 85/611/EWG hat in hohem Maße zur Entwicklung und zum Erfolg der europäischen Investmentfondsbranche beigetragen. Jedoch ist trotz der seit ihrer Verabschiedung und insbesondere im Jahr 2001 eingeführt...