Der internationale Betrieb
1. Aufl. 2021
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S. 44010. Praktische internationale Fallkonstellationen
Zur besseren Verdeutlichung der in der Arbeit dargestellten Verweisungsregel der Betriebsverfassung werden Fälle zu grenzüberschreitenden Sachverhalten dargestellt. Sofern bei den nachfolgenden Praxisbeispielen nicht Gegenteiliges erwähnt wird, wird als lex fori österreichisches Recht unterstellt und von einer Entscheidung durch ein österreichisches Gericht ausgegangen.
Ein Unternehmen mit Sitz in Österreich, die Austria GmbH, beschäftigt 30 Arbeitnehmer. Davon sind 20 Arbeitnehmer in Österreich, fünf Arbeitnehmer in Deutschland und fünf Arbeitnehmer in Italien gewöhnlich beschäftigt. Konkret arbeiten 15 Arbeitnehmer in der Zentrale in Österreich, während sonst jeweils fünf Arbeitnehmer in den auf die drei Länder Österreich, Italien und Deutschland verteilten Filialen arbeiten. Die Arbeitnehmer wollen ein Vertretungsgremium errichten.
Nach welcher Rechtsordnung richtet sich die Zuständigkeit für die Regelung des Vertretungsgremiums bzw der Betriebsverfassung?
Die Zuständigkeit der Rechtsordnung bestimmt sich bei einer Prüfung des Sachverhalts durch ein österreichisches Gericht nach § 1 Abs 1 IPRG, weil die Frage des Vertretungsgremiums zum ...