Der internationale Betrieb
1. Aufl. 2021
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S. 1686. Anknüpfungsgegenstand
6.1. Grundsätzliches zum Anknüpfungsgegenstand
6.1.1. Allgemeines zum Anknüpfungsgegenstand
Der „Anknüpfungsgegenstand“ beschreibt im IPR das einem Systembegriff zuzuordnende Rechtsgebiet. Eine diesem Systembegriff entsprechende Regelungsmaterie im Sachrecht kann auf der international-privatrechtlichen Ebene aufgegriffen und bei einer konzeptionellen Ähnlichkeit an andere Rechtsordnungen verwiesen werden. Dementsprechend sollten nach Rebhahn in das IPRG daher nur solche Rechtsfragen einbezogen werden, die „den dort ohne Zweifel geregelten Anknüpfungsgegenständen in Struktur und Bewertung ähnlich sind“. Für diesen Vergleich ist der Anknüpfungsgegenstand zunächst zu beschreiben, um jene Regelungszusammenhänge sichtbar zu machen, die dem Systembegriff einerseits zuordenbar sind und andererseits durch die Kollisionsregel verwiesen werden können.
Da es im österreichischen Rechtsrahmen keine ausgewiesene Kollisionsnorm gibt, die auf den Zweck der Betriebsverfassung zugeschnitten ist, sind die Rechtsfragen zur Betriebsverfassung unter jene Vorschrift zu subsumieren, die funktionell mit dem Begriffskern der Betriebsverfassung gleichwertig sind. Das folgt der Systematik des...