Insolvenz- und Sanierungsrecht
1. Aufl. 2021
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S. 220I. Einleitung
Der Begriff der Sanierung hat viele Aspekte, die in einem Insolvenzverfahren nicht alle abgedeckt werden können. Sanierung umfasst betriebswirtschaftlich betrachtet alle leistungs- und finanzwirtschaftlichen Maßnahmen, die aus Anlass einer Unternehmenskrise umgesetzt werden, um existenzerhaltend die Ertrags- und/oder Liquiditätskraft des Unternehmens wiederherzustellen.
Das Insolvenzverfahren bietet dem Insolvenzschuldner die Möglichkeit, einen wichtigen ersten Schritt in Richtung einer nachhaltigen Sanierung zu tun. Dieser Schritt besteht aus mehreren Teilschritten: im Ziehen eines Schlussstrichs unter die wirtschaftliche Vergangenheit, in einer Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes und in einem Schuldnachlass, dem die Gläubiger zustimmen müssen.
Die individuellen Gläubigerinteressen werden dabei zurückgestellt. Zweck des Insolvenzverfahrens ist anders als bei der Einzelzwangsvollstreckung eine Gleichbehandlung gleicher Gläubiger. Angestrebt wird eine gleichmäßige bestmögliche Befriedigung der ungesicherten Gläubiger aus dem schuldnerischen Vermögen. In die Sanierung von Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind in Österreich gewöhnlich die Gläubiger eingebunden...