Insolvenz- und Sanierungsrecht
1. Aufl. 2021
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S. 150I. Einleitung
Im folgenden Beitrag wird im ersten Teil die anfechtungsrechtliche Judikatur des OGH in den letzten Jahren dargestellt und im zweiten Teil das Anfechtungsausmaß beim unbesicherten und beim durch Globalzession besicherten Kontokorrentkredit untersucht.
II. Aktuelle Judikatur
A. Klagsfrist und Einrede – Fristgebundenheit des Anfechtungswiderspruchs?
Anfechtungsklagen müssen gem § 43 Abs 2 IO binnen Jahresfrist eingebracht werden, widrigenfalls der Anfechtungsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Anfechtungseinreden können dagegen unbefristet geltend gemacht werden. Nach einhelliger Ansicht ist „Einrede“ iSd § 43 IO weit zu verstehen und sind darunter alle Maßnahmen zur Abwehr eines gegnerischen Anspruchs mit Hilfe der Anfechtungstatbestände zu verstehen. Allgemein gilt: Wird ein Anfechtungsanspruch angriffsweise geltend gemacht, so ist dieser fristgebunden. Wird ein Anfechtungsanspruch hingegen bloß zur Verteidigung/Abwehr eines Anspruchs erhoben, ist er unbefristet (Anfechtungseinrede). Die Rollenverteilung im Prozess ist nicht entscheidend.
Der Grund für die Jahresfrist des § 43 IO liegt im Rechtsschutzbedürfnis des Anfechtungsgegners, der nicht zeitlich unbestimmt im Ungewissen darüber blei...