Insolvenz- und Sanierungsrecht
1. Aufl. 2021
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S. 100I. Einleitung
Im Insolvenzverfahren sind bei freihändiger Verwertung einer mit Absonderungsrechten belasteten Sache die Verteilungsvorschriften der Exekutionsordnung anzuwenden. Die Anberaumung der Meistbotsverteilungstagsatzung und der Verteilungsbeschluss gehören zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts. In der Insolvenzpraxis kommt dem Insolvenzverwalter eine wichtige Rolle zu: Über die Ergebnisse seiner Erhebungen – die Deckung der Absonderungsgläubiger, den Stand der Sondermasseforderungen, den Erlag des Kaufpreises und die Erfüllung sonstiger im Kaufvertrag vorgesehener Bedingungen – berichtet der Insolvenzverwalter dem Insolvenzgericht. Die Bezeichnung dieses Berichts als Verteilungsentwurf hat sich eingebürgert. Die Umsetzung der exekutionsrechtlichen Vorschriften im Insolvenzverfahren bereitet mitunter Schwierigkeiten. Anhand der Vorschriften der Exekutionsordnung befasst sich der vorliegende Beitrag mit den Aufgaben des Insolvenzgerichts und des Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit der Verteilung des Erlöses aus der Verwertung freihändig verwerteter Liegenschaften.
II. Meistbotsverteilungstagsatzung und Verteilungsentwurf des Masseverwalters
Grundsätzlich hat das Insolvenzgericht die Meistbotsverteilungstags...