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Canete/Kubaile/Petritz/Zünd (Hrsg)

Praxisleitfaden zum automatischen Informationsaustausch

1. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3615-3

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Dokumentvorschau
Praxisleitfaden zum automatischen Informationsaustausch (1. Auflage)

S. 914. Behandlung von Versicherungspolicen unter dem automatischen Informationsaustausch (AIA)

Der AIA verpflichtet nicht nur Banken und gewisse Investmentunternehmen, sondern auch bestimmte Versicherungsgesellschaften, Daten über Kunden mit ausländischem Steuerdomizil auszutauschen. Nachfolgend wird aufgezeigt, welche Versicherungsgesellschaften vom AIA betroffen sind und welche Kunden und Finanzinformationen diese zu melden haben.

4.1. Wer wird als spezifizierte Versicherungsgesellschaft klassifiziert?

4.1.1. Im Allgemeinen

Der Ausdruck „Finanzinstitut“ umfasst nicht nur Verwahrinstitute, Einlageninstitute und Investmentunternehmen, sondern auch sog spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Der CRS definiert eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft als einen Rechtsträger, bei dem es sich um eine Versicherungsgesellschaft oder die Holdinggesellschaft einer Versicherungsgesellschaft handelt, die einen rückkaufsfähigen Versicherungsvertrag oder einen Rentenversicherungsvertrag abschließt oder zur Leistung von Zahlungen in Bezug auf einen solchen Vertrag verpflichtet ist.

Ob eine Versicherungsgesellschaft Daten unter dem AIA melden muss, hängt somit davon ab, ob sie als Versicherungsgese...

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