Praxisleitfaden zum automatischen Informationsaustausch
1. Aufl. 2017
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S. 553. Die Behandlung von (Privat-)Stiftungen und Trusts unter dem automatischen Informationsaustausch
Der Gemeinsame Meldestandard der OECD (CRS) ist sich bewusst, dass Kontoinhaber nicht nur natürliche Personen, sondern auch Rechtsträger sein können, dies sind ua juristische Personen sowie Vermögenswidmungen mit und ohne Persönlichkeit (zB [Privat-]Stiftungen und Trusts; nachfolgend werden [Privat-]Stiftungen, Trusts sowie ähnliche Rechtsträger unter dem Begriff Vermögensstruktur subsumiert). Aus diesem Grund wurden gerade für Vermögensstrukturen spezielle Bestimmungen vorgesehen (zB Abschnitt VIII.D.6. CRS) und durch die jeweilige innerstaatliche Umsetzung in nationales Recht übernommen. Bei der Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs in Zusammenhang mit Vermögensstrukturen ergibt sich eine Vielzahl von Fragen dahingehend, ob und wie das Gesetz auf diese angewendet wird. Das vorliegende Kapitel versucht darzustellen, was Vermögensstrukturen beim automatischen Informationsaustausch zu beachten haben.
3.1. Allgemeines zur Klassifizierung eines Rechtsträgers
Einführend wird nachfolgend erläutert, nach welchen gesetzlichen Bestimmungen die Klassifizierung der Rechtsträger bei gr...