Praxisleitfaden zum automatischen Informationsaustausch
1. Aufl. 2017
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S. 262. Sorgfaltspflichten von Banken im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs
Mit ihren im Rahmen des Einlagengeschäfts und des Verwahrgeschäfts geführten Finanzkonten sind Banken Hauptadressaten der Sorgfaltspflichten des Gemeinsamen Meldestandards (CRS).
Dieses Kapitel soll die Finanzinstitute treffenden Sorgfaltspflichten näher darstellen. Der erste Teil bietet eine Darstellung und Abgrenzung relevanter Begriffe, welche die Sorgfaltspflichten im Allgemeinen betreffen, wie Konten von geringem Wert und Konten von hohem Wert, bestehende Konten und Neukonten und meldepflichtige Personen. Im zweiten Teil werden die Sorgfaltspflichten hinsichtlich bestehender Konten und Neukonten jeweils für natürliche Personen und Rechtsträger beschrieben.
2.1. Bestehende Konten und Neukonten
Die Unterscheidung zwischen bestehenden Konten und Neukonten ist wesentlich für die Art der Sorgfaltspflichten in Hinblick auf ein Finanzkonto. Abgestellt wird zur Unterscheidung grundsätzlich auf einen Stichtag, zu dem das Konto schon geführt worden ist oder nicht.
2.1.1. Stichtag für die Unterscheidung zwischen bestehenden Konten und Neukonten
Für CRS Early Adopters ist der relevante Stichtag der . Ein...