Immobilienerwerb in Mittel- und Osteuropa
1. Aufl. 2009
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S. 49 Kroatien
Mag. Bojan Huzanic, LL.M.*
A. Einführung in das nationale Rechtssystem
Die Republik Kroatien erklärte 1991 ihre Unabhängigkeit. Im Oktober 2001 unterzeichnete Kroatien ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der Europäischen Union. Es sichert Kroatien den freien Zugang zum Europäischen Binnenmarkt. Seit dem 18. Juni 2004 ist Kroatien offizieller EU-Beitrittskandidat. Hauptstadt und Regierungssitz ist Zagreb (ca. eine Million Einwohner). Die Unabhängigkeitserklärung bedeutete im Hinblick auf das Privatrechtssystem die Trennung vom ehemaligen Jugoslawien, welches vom „gesellschaftlichen Eigentum“ geprägt war.
I. Verfassungsrecht, Eigentumsfreiheit
Charakteristisch für das gesellschaftliche Eigentum war der Umstand, dass niemand ein Eigentumsrecht an gesellschaftlichem Vermögen erwerben durfte.1 Es bestand kein Eigentumsrecht im Sinne der marktwirtschaftlichen Rechtsord...