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Markus Kroner/Thomas Reisenzahn

Das Hotel und seine Gäste

2. Aufl. 2018

ISBN: 978-3-7073-3144-8

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Das Hotel und seine Gäste (2. Auflage)

S. 12813. Rechtsdurchsetzung (Gerichtsstände)

13.1. Problemstellung

Für den Hotelier, wie für jeden Unternehmer, der in Vorleistung getreten ist, ist das Worst-Case-Szenario, dass nach Erbringung der eigenen Dienstleistungen der Vertragspartner keine Zahlung leistet und man gezwungen ist, das offene Beherbergungsentgelt gerichtlich einbringlich zu machen.

Dies ist regelmäßig mit einem hohen Kosten- und Zeitaufwand verbunden und es besteht ebenso bei einem Obsiegen im Prozess das Risiko, dass der offene Betrag aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Gastes auch im Vollstreckungswege nicht einbringlich ist.

Dementsprechend spielt zur Beurteilung dieses Kostenrisikos die Frage, wo die berechtigten Ansprüche des Hoteliers geltend zu machen sind, eine wesentliche Rolle.

Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, sondern es ist im Folgenden zu differenzieren, ob der mit der Zahlung säumige Schuldner Verbraucher (Standardfall Individualgast) oder Unternehmer (Reisebüro) ist und ob der säumige Schuldner seinen Wohnsitz/Sitz/gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder Ausland hat.

Von der Frage der Verbrauchereigenschaft des Vertragspartners ist auch die Möglichkeit der Vereinbarung eines Gerichtssta...

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