Das Hotel und seine Gäste
2. Aufl. 2018
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 8811. Aufenthalt
11.1. Verkehrssicherungspflichten des Hoteliers
11.1.1. Problem
In diesem Kapitel wird die Frage behandelt, inwieweit der Hotelier für die von Gästen während des Hotelaufenthaltes oder auch für die von Dritten auf dem Hotelgelände erlittenen Personenschäden vom jeweils Geschädigten zur Haftung herangezogen werden kann. Die Gliederung erfolgt nach potentiellen Gefahrenquellen „im Hotel“ und „rund ums Hotel“, wobei sämtliche der angeführten Fallbeispiele der Rechtsprechung entnommen sind.
11.1.2. Rechtsgrundlagen
Beherbergungsvertrag (vertraglicher Schadenersatz)
Vorvertragliche Ansprüche aus culpa in contrahendo (vertraglicher Schadenersatz)
Beherbergungsvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter (vertraglicher Schadenersatz)
Deliktischer Schadenersatz, nämlich einerseits aus der Verkehrssicherungspflicht im engeren Sinn und andererseits aus dem Ingerenzprinzip
Deliktischer Schadenersatz aus Sondernormen, nämlich § 1319a ABGB (Wegehalterhaftung), § 1318 ABGB (Haftung des Wohnungsinhabers) sowie § 1319 ABGB (Haftung für Bauwerke)
11.1.3. Allgemeines
Verkehrssicherungspflichten im weiteren Sinn als Oberbegriff bestehen für jeden, der einen geschäftlichen Verkehr eröffnet und daran verdient, und dieser hat somit f...